Brennschrott / Grobbleche

Grobblechabschnitte ab 5 mm Stärke, Formeisenabschnitte, Stabeisen-abschnitte. Das Grobblech muss frei sein von jeglicher Verunreinigung, wie NE-Metalle, Zunder und Brennschlacke, um die angestrebten Analysewerte zu erreichen.

Nach Bearbeitung durch unsere am Brennschneider tätigen Mitarbeiter dürfen folgende Abmessungen nicht überschritten werden:
Stärke 5mm Abmessung 0,4 x 0,4m

Trägerschrott

Trägerschrott ab 5 mm Stärke, U-Schienen, Winkeleisen (Profilabschnitte). Der Trägerschrott muss frei sein von jeglicher Verunreinigung, wie NE-Metalle, Zunder und Brennschlacke, um die angestrebten Analysewerte zu erreichen.

Nach Bearbeitung durch unsere Schrottschere dürfen folgende Abmessungen nicht überschritten werden:
Stärke 5mm Abmessung 0,4 x 0,4m

Handelsguß

Gußschrott wie z.B. Gußdeckel, Gußrohre, Gußheizkörper und ähnliches. Der Gußschrott muß weitestgehend frei sein von Verunreinigung,wie NE-Metallen, Betonanhaftungen und ähnlichem, um die angestrebten Analysenwerte zu erreichen.

Nach der Bearbeitung durch unsere Lefortschere dürfen folgende Abmaße nicht überschritten werden:
Stärke 5mm Abmessung 0,4 x 0,4m

Bremsscheiben/Bremstrommeln

Die Bremsscheiben/Bremstrommeln müssen frei sein von jeglicher Verunreinigung, wie NE-Metalle, Eisenanhaftungen und sonstigen Verunreinigungen, um die angestrebten Analysewerte zu erreichen.

Stanzabfälle

Als Stanzabfälle bezeichnet man niedrig legierten Stahlschrott d.h. zwischen 0,3 - 0,5 % Mangan, schaufelfähig.

Stanzabfälle müssen frei sein von Verunreinigung, wie NE-Metallen und Chrom als Legierungsbestandteil, um die angestrebten Analysenwerte zu erreichen.
Stärke bis max. 2mm Abmessung max. Handflächengröße (Schaufelbar).